Altersdiskriminierung rechnet sich nicht
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle zum Fortschrittsbericht „Altersgerechte Arbeitswelt“
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, hat Unternehmen ermutigt, mehr auf die Erfahrung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu setzen. „Der heute vorgestellte Fortschrittsbericht „Altersgerechte Arbeitswelt“ zeigt: Je größer der Beschäftigungsanteil älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, desto höher ist die Produktivität eines Unternehmens“, sagte Lüders am Dienstag in Berlin und sprach von „sehr ermutigenden Zahlen“. Die Leiterin der ADS kündigte an, im Rahmen des diesjährigen Themenjahres gegen Altersdiskriminierung „Im besten Alter. Immer.“ im Herbst einen Preis für Unternehmen zu vergeben, die in vorbildlicher Weise auf altersgemischte Teams setzen. „Jede(r) fünfte Deutsche wurde schon einmal wegen seines Alters diskriminiert. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag der ADS ergeben. Dabei ist Altersdiskriminierung nicht nur verboten. Sie rechnet sich schlicht nicht“, ergänzte Lüders.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute den Fortschrittsreport „Altersgerechte Arbeitswelt“ veröffentlicht. Der Report fasst aktuelle Daten, Trends, Analysen und Praxisbeispiele zum Thema „Arbeit bis 67“ zusammen. Dieser freiwillige Zwischenbericht schreibt den gesetzlich vorgeschriebenen Regierungsbericht zur Einführung der Rente mit 67 vom November 2010 („Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt“) fort.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.